// Geiz ist geil?  Billig oder professionell?  Sie entscheiden!


Sehr geehrte Hausbesitzer,

schützen Sie sich vor unseriösen Anbietern, die Ihnen hochwertige Dacharbeiten
zu unverschämt „günstigen“ Preisen verkaufen wollen!

Gerade in jüngster Zeit gehen immer wieder Meldungen durch die Presse,
wonach Hausbesitzer an der Haustür zu Dachreparaturarbeiten überredet wurden,
die bei späterer Prüfung nicht einmal den „vermeintlich günstigen Preis“ wert waren,
oder gar nicht ausgeführt worden sind!


Natürlich braucht auch ein Dach, ebenso wie Auto oder Hobbyausrüstung,
regelmäßige Wartung und Pflege. Ihr Dach als Schutzschild gegen die oft
unerfreulichen Gewalten der Natur ist das am stärksten beanspruchte Funktionsteil
Ihres Hauses. Es schützt Sie Tag und Nacht zuverlässig gegen die Witterung.

Da es aber nicht im direkten Blickfeld des Betrachters liegt, braucht es regelmäßig
eine fachmännische Überprüfung durch den Experten des Dachdeckerhandwerks.

Gerade in einer Zeit, wo die Zahl der durch Klimaveränderung bedingten Unwetter
stark zunimmt, wird die Wartung und Pflege für jedes Gebäude immer wichtiger.
Zur Sicherheit und Werterhaltung Ihres Daches beraten wir  -  als Meisterbetrieb der
Dachdecker-Innung  -  Sie gern, die geeigneten Intervalle für die Inspektion und
Wartung festzulegen.

Im Rahmen der regelmäßigen Wartung genügen oft wenige Handgriffe,
um größere Beschädigungen zu verhindern. Wartungsverträge sparen daher langfristig
nicht nur Kosten, sondern tragen auch zur längeren Lebensdauer und Werterhaltung
Ihres Gebäudes bei.


Folgende Arbeiten sollten daher stets ausgeführt werden:

- Reinigung von Dachrinnen und Dachgullies
- Sichtprüfung von Einbauteilen wie Blitzschutzanlagen und Schneefanggitter
- Besichtigung und Reinigung von Belichtungselementen
- Überprüfung von An- und Abschlüssen
- Auswechseln schadhafter Dachmaterialien
- Entfernen von Schmutzablagerungen

Ein Wartungsvertrag mit dem Dachdecker-Innungsbetrieb bietet Ihnen mehr Rechtssicherheit
gegenüber Dritten. Denn mit dieser Vereinbarung kann die regelmäßige Wartung des Daches
durch einen Fachbetrieb nachgewiesen werden, zu der Sie, gemäß eines Urteils des BGH
alle Hausbesitzer, verpflichtet sind.

Ohne einen solchen Vertrag könnte  -  trotz bestehender Gebäudeversicherung  -  im Falle eines
Schadens durch zum Beispiel Sturm herabgewehte Dachteile der Hauseigentümer regresspflichtig
gemacht werden.

Daher ist der Abschluß eines solchen Vertrages nicht nur für ältere Häuser, sondern unmittelbar
nach Fertigstellung einer Neueindeckung oder Sanierung empfehlenswert.


Wir stehen Ihnen mit unserem Fachwissen jederzeit
für individuelle Fragen gern zur Verfügung.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.



Ihr Team Dachdeckermeister Alfred Jung

aus Augustdorf (OWL)
Telefon 0172 5237 726*
Info@Jung-Dachdecker.de






*Melden Sie sich gerne kurz bei uns, wir rufen Sie dann auch gerne sofort zurück, damit wir Ihnen Telefonkosten sparen!